Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht beinhaltet die Regelungen, die für die Arbeitsverhältnisse und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer maßgeblich sind. Wichtige Teilgebiete sind das Arbeitsvertragsrecht, das Kündigungsrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht. Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind im wesentlichen die Kündigungsfristen und der Kündigungsschutz, das Abmahnungsrecht, das Abfindungsrecht und das Zeugnisrecht zu berücksichtigen, ferner die Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt auch beim Abschluß von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen, wobei sowohl beim Aufhebungsvertrag als auch beim Abwicklungsvertrag die Gefahr besteht, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verfügt, wodurch sich zusätzlich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld verkürzt. Bei allen Arbeitsrechtsfragen können Sie sich bei fachlich versierten Rechtsanwälten beraten lassen, deren Gebühren, wenn Sie rechtschutzversichert sind und ein Rechtsschutzfall nach den Versicherungsbedingungen vorliegt, in der Regel von der Rechtschutzversicherung übernommen werden. Dies gilt auch bei einer Beratung per Telefon oder per Mail. Bürger mit geringen Einkünften können Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben. Wer beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragt und erhält, kann sich beim Anwalt gegen Zahlung einer Gebühr von € 15,00 beraten und außergerichtlich vertreten lassen, die über die Gebühr von € 15,00 hinaus entstehenden, in der Regel reduzierten Anwaltsgebühren werden von der Staatskasse getragen.   Tel. Arbeitsrechtsberatung: 0761/70 33 60 durch Rechtsanwalt Dr. Günter Huber  Fachanwalt für Arbeitsrecht Möslestraße 1, 79117 Freiburg Fax: 0761/70 33 6 36 Mail: guenter-huber@t-online.de  Bitte nennen Sie bei einer Rechtsberatungsanfrage Ihren Namen und Ihre Anschrift und, wenn vorhanden, Ihre Rechtsschutzversicherung und Versicherungsnummer. Anonyme Anfragen können verständlicherweise nicht beantwortet werden.       Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Für ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht schreibt Ihnen das Gesetz nicht vor, dass Sie einen Anwalt als Prozessbevollmächtigten beauftragen müssen. Sie können den Prozess vielmehr selbst führen. Bei den Arbeitsgerichten sind auch Rechtsantragsstellen eingerichtet, bei denen Sie vorsprechen können und die für Sie aufgrund Ihrer Angaben eine Klageschrift formulieren. Mit dieser Klageschrift wird der Arbeitsgerichtsprozess eingeleitet und Sie können damit Fristen, insbesondere die Dreiwochenfrist nach Erhalt der Kündigung zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Kündigung, einhalten. Wenn Sie rechtschutzversichert sind oder anzunehmen ist, durch unsachgemäße Prozessführung finanziell mehr zu verlieren als Anwaltskosten entstehen können, was nicht selten vorkommt,  sollten Sie einen arbeitsrechtlich versierten Anwalt mit der Prozessvertretung beauftragen. Bei geringen Einkünften können Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Hierüber kann Sie Ihr Anwalt informieren. Anwälte, die ihre besonderen Kenntnisse und Erfahrungen im Arbeitsrecht bei der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben, erhalten von der Rechtsanwaltskammer die Erlaubnis, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Diese Fachanwälte sind aufgrund ihrer nachgewiesenen Kenntnisse und Erfahrungen für das Arbeitsrecht besonders qualifiziert.
Weitere Informationen zum Arbeitsrecht finden sie im Informationszentrum Arbeitsrecht
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